Wahl des Gemeiderates

 

Über 740.000 Frauen und Männer sind im Bistum Essen am 9. und 10. November aufgerufen, die neuen Gemeinderäte zu wählen. Mit dieser Wahl endet die vierjährige Amtszeit der mehr als 2.100 Frauen und Männer, die seit 2009 mit großem Engagement und tatkräftigem Einsatz in den Gemeinderäten und Pfarrgemeinderäten gewirkt, und das kirchliche Leben mitgestaltet haben.

 

Struktur der Gremien

Seit der Gründung der Großpfarrei St. Nikolaus, bestehend aus den drei Gemeinden St. Eisabeth, St. Joseph und St. Nikolaus,  sind der Kirchenvorstand und der Pfarrgemeinderat die Gremíen der Großpfarrei St. Nikolaus.

Der Gemeinderat ist das Gremium der Gemeinde St. Elisabeth.

 

Der Kirchenvorstand

Der Kirchenvorstand ist die rechtliche Vertretung der Pfarrei. Er besteht in St. Nikolaus aus 16 gewählten Mitgliedern, dem Pfarrer als Vorsitzenden, dem stv. Pfarrer und der Verwaltungsleiterin als Geschäftsführerin.
Der Kirchenvorstand ist zuständig für Personal, Finanzen, Immobilien und alle weiteren Rechtsgeschäfte der Pfarrei. Um eine kontinuierliche Arbeit des Kirchenvorstands zu gewährleisten, werden alle drei Jahre die Hälfte der Mitglieder, in St. Nikolaus also acht Personen, für eine Amtszeit von sechs Jahren neu gewählt.

 

Der Kirchenvorstand ist ein Gremium der gesamten (!) Pfarrei und wird deshalb von der ganzen Pfarrei aus einer Kandidatenliste gewählt. Wählen darf jeder Katholik, der 18 Jahre alt ist und im Gebiet der Pfarrei seit mindestens einem Jahr seinen Erstwohnsitz hat.

 

Der Pfarrgemeinderat

Der Pfarrgemeinderat wird nicht gewählt, sondern setzt sich aus Vertretern der Gemeinderäte aus St. Josef, St. Nikolaus und St. Elisabeth zusammen. Seine Aufgabe ist es die pastoralen Angelegenheiten der Großpfarrei beratend zu begleiten und daran aktiv mitzuarbeiten. Darüber hinaus übernimmt der Pfarrgemeinderat ein koordinierende Funktion zwischen den einzelnen Gemeinderäten.

 

Der Gemeinderat

Der Gemeinderat ist, vereinfacht gesprochen, für den pastoralen Bereich der Gemeinde zuständig. Er möchte - in Zusammenarbeit mit den Seelsorgerinnen und Seelsorgern - das Leben in den Gemeinden vor Ort mitgestalten. In den drei Gemeinden unserer Pfarrei werden jeweils 10 bis 12 Personen in dieses Gremium gewählt, hinzukommen berufene Mitglieder sowie die in der Gemeinde tätigen Seelsorgerinnen und Seelsorger.

 

Im Gegensatz zum Kirchenvorstand darf man den Gemeinderat schon mit 14 Jahren wählen, muss aber im Bereich der Gemeinde seinen Hauptwohnsitz haben. Wenn man außerhalb einer Gemeinde wohnt in der man wählen möchte, muss man sich aus der Wählerliste seiner Wohnortgemeinde austragen und in die Wählerliste der Gemeinde, in der man wählen möchte, eintragen lassen.